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Informationen und Energiegesetze 2026
Ab Januar 2026 treten in der Schweiz wichtige Neuerungen im Energie- und Stromversorgungsgesetz in Kraft. Ziel dieser Anpassungen ist es, das Stromnetz zu stabilisieren, erneuerbare Energien besser zu integrieren sowie den Eigenverbrauch und neue Energieformen zu fördern. Auf dieser Seite finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und erfahren, was diese konkret für Sie als Kundin oder Kunde bedeuten.
Überblick der wichtigsten Neuerungen ab Januar 2026
Mehr Solarstrom, stabiles Netz: Die neue Einspeiseregelung
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz eine neue Regelung für die Einspeisung von Solarstrom. Sie stellt sicher, dass das Stromnetz trotz weiterem Ausbau der Photovoltaik stabil bleibt.
Für neue Solaranlagen ab 2026 ist die Einspeisebegrenzung von 70 % der DC-Nennleistung (kWp) verbindlich. Sie wird in der Regel automatisch über den Wechselrichter oder eine Steuerung umgesetzt, sodass für Betreiber kein zusätzlicher Aufwand entsteht, sofern die Anlage korrekt geplant ist.
Für Betreiber bestehender Solaranlagen, die vor 2026 in Betrieb genommen wurden, besteht kein Handlungsbedarf. Die aktuellen Einspeiseregelungen bleiben weiterhin gültig und die Anlagen können unverändert betrieben werden. Erst wenn nach 2026 der Wechselrichter ersetzt oder die Anlage wesentlich angepasst wird, muss die neue Einspeiseregelung berücksichtigt werden.
In der Praxis sind die Auswirkungen gering: Der Energieverlust durch die Begrenzung liegt meist unter 1 % pro Jahr. Durch eine gezielte Optimierung des Eigenverbrauchs, beispielsweise mit einem Stromspeicher oder intelligenten Steuerungen, bleibt Solarstrom auch künftig wirtschaftlich attraktiv.
Die neue Einspeiseregelung bringt kaum Einschränkungen mit sich und schafft gleichzeitig die Grundlage für mehr Solarstrom in einem stabilen und zukunftsfähigen Stromnetz.
Flexibilität im Stromnetz
Mit dem neuen Stromgesetz ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für die Nutzung von Flexibilität im Stromnetz. Flexibilität bedeutet, dass bestimmte elektrische Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen, Boiler, Batteriespeicher oder Photovoltaikanlagen zeitlich gesteuert werden können, um das Stromnetz zu entlasten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Diese Steuerung hilft, Schwankungen im Stromnetz auszugleichen und erneuerbare Energien effizienter zu nutzen.
Neu ist, dass solche Flexibilitäten nur noch genutzt werden dürfen, wenn die betroffenen Kundinnen und Kunden dem ausdrücklich zustimmen. Damit wird sichergestellt, dass transparent und klar geregelt ist, wie und wofür eine Anlage netzdienlich eingesetzt wird. Ohne diese Zustimmung dürfen steuerbare Anlagen künftig nicht mehr für die Flexibilitätsnutzung eingesetzt werden.
Für Kundinnen und Kunden mit entsprechenden Anlagen ist gemäss den neuen gesetzlichen Vorgaben eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, damit die Flexibilität weiterhin genutzt werden darf. Ohne diese Zustimmung ist eine Nutzung künftig nicht mehr zulässig. Kundinnen und Kunden haben jedoch die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Flexibilität zu widersprechen bzw. sich davon abzumelden. Dies ist möglich, indem das Online-Formular ausgefüllt wird.
Bei Fragen zu den neuen Energie- und Stromgesetzen oder zur Erteilung Ihrer Zustimmung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter +41 27 945 75 30 oder per E-Mail unter kundendienst@evwr.ch.
Neue Transparenz auf der Stromrechnung – das Messentgeld
Die Stromrechnung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die unterschiedliche Leistungen abdecken. Dazu gehören die Energiekosten für den tatsächlich verbrauchten Strom, die Netznutzungskosten für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Stromnetzes sowie gesetzliche Abgaben und Gebühren. Diese klare Aufteilung sorgt dafür, dass die einzelnen Kosten nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Ab Januar 2026 wird auf der Stromrechnung zusätzlich auch das Messentgelt separat ausgewiesen. Diese zusätzliche Position wirft bei vielen Kundinnen und Kunden zunächst Fragen auf, dient jedoch vor allem der besseren Transparenz.
Das Messentgelt umfasst sämtliche Leistungen rund um die Messung des Stromverbrauchs. Dazu zählen der Stromzähler (das Messgerät) selbst, dessen Betrieb und Unterhalt, die regelmässige Ablesung sowie die Verarbeitung und sichere Übermittlung der Verbrauchsdaten. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Stromversorgung und dem Einsatz moderner Smart Meter gewinnt eine präzise und zuverlässige Messung zunehmend an Bedeutung. Sie bildet die Grundlage für eine korrekte Abrechnung von Verbrauch und Einspeisung sowie für neue, zukunftsorientierte Tarifmodelle.
Durch die separate Ausweisung des Messentgelts werden die einzelnen Kostenbestandteile auf der Stromrechnung klar voneinander getrennt, transparent dargestellt und besser vergleichbar, sowohl innerhalb der eigenen Rechnung als auch zwischen verschiedenen Anbietern.
Als markanteste Änderung des neuen Bundesgesetzes wird ab 2026 die Tarifkomponente «Messung» als separate Zeile auf den Rechnungen aufgeführt. Allerdings sind dies nicht neue Kosten. Diese wurden bis anhin in der Tarifkomponente «Netznutzung» eingerechnet. Sie beinhaltet neben den Aufwendungen für den Stromzähler, unabhängig davon ob konventionell oder Smart Meter, auch die Kosten für die Erhebung der Verbrauchsdaten und deren Verarbeitung. Das Entgelt für die Messung wird pro Zähler erhoben.
Neues Kundenportal – Einfach. Digital. Jederzeit verfügbar
Seit Januar 2026 steht Ihnen unser neues Kundenportal zur Verfügung. Es ermöglicht Ihnen einen schnellen, übersichtlichen und sicheren Zugang zu allen wichtigen Informationen rund um Ihren Strom – bequem online, jederzeit und überall. Im Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen verwalten, Ihren Stromverbrauch im Blick behalten und passende Stromprodukte entdecken. Zudem lassen sich viele Anliegen einfach selbst erledigen, etwa das Melden eines Umzugs, das Ändern Ihrer Adresse oder das Erfassen Ihres Zählerstands.
Alle Informationen zum neuen Kundenportal sowie ein kurzes Video über die Funktionen finden sie hier.
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